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BVerwG, 08.03.1961 - VIII C 251.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.08.1958 - V A 29/57
- BVerwG, 15.02.1961 - VIII C 251.59
- BVerwG, 08.03.1961 - VIII C 251.59
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56
Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO
Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - VIII C 251.59
Der durch Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör besagt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen Stellung zu nehmen den Parteien Gelegenheit gegeben war (BVerfGE 5, 22 [24]; 6, 12 [14]; 7, 239 [240]; 8, 208; 9, 261 [267]). - BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - VIII C 251.59
Der durch Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör besagt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen Stellung zu nehmen den Parteien Gelegenheit gegeben war (BVerfGE 5, 22 [24]; 6, 12 [14]; 7, 239 [240]; 8, 208; 9, 261 [267]). - BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - VIII C 251.59
Der durch Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör besagt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen Stellung zu nehmen den Parteien Gelegenheit gegeben war (BVerfGE 5, 22 [24]; 6, 12 [14]; 7, 239 [240]; 8, 208; 9, 261 [267]).
- BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - VIII C 251.59
nicht in der zur Zeit der Revisionseinlegung durch § 57 Abs. 2 Satz 2 BVerwGG vorgeschriebenen Form gerügt, daß das Berufungsgericht die ihm obliegende Pflicht zu einer vollständigen Sachaufklärung (§ 61 MRVO 165) verletzt habe (vgl. BVerwGE 5, 12). - BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54
Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …
Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - VIII C 251.59
Mit dem Revisionsantrag Nr. 8 begehrt der Kläger dem Sinne nach die Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz; das Fehlen eines formgerechten Revisionsantrages ist unschädlich (vgl. BVerwGE 1, 222). - BVerwG, 24.02.1960 - VIII C 37.59
Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - VIII C 251.59
Nach diesen Feststellungen fehlt es sowohl an dem Nachweis einer Verfolgung wie an dem einer Schädigung (vgl. BVerwGE 10, 169 [170 f.]). - BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvR 109/58
Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - VIII C 251.59
Der durch Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör besagt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen Stellung zu nehmen den Parteien Gelegenheit gegeben war (BVerfGE 5, 22 [24]; 6, 12 [14]; 7, 239 [240]; 8, 208; 9, 261 [267]). - BVerfG, 17.10.1958 - 1 BvR 388/58
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - VIII C 251.59
Der durch Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör besagt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen Stellung zu nehmen den Parteien Gelegenheit gegeben war (BVerfGE 5, 22 [24]; 6, 12 [14]; 7, 239 [240]; 8, 208; 9, 261 [267]).
- BVerwG, 03.07.1961 - VIII B 172.60 Sachlich ist die auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützte Beschwerde jedoch unbegründet: Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist durch Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes und § 108 Abs. 2 VwGO festgelegt und besagt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen Stellung zu nehmen den Parteien Gelegenheit gegeben war (Urteil vom 8. März 1961 - BVerwG VIII C 251.59 -).